Öffentliches Personalrecht
Das öffentliche Personalrecht regelt für Beamte und Angestellte öffentlicher Dienste das öffentlich-rechtliche Anstellungsverhältnis, namentlich:
- Begründung des öffentlichen Anstellungsverhältnisses
- Ausgestaltung des öffentlichen Anstellungsverhältnisses
- Rechte
- Pflichten
- Rechtsstellung
- Beendigung bzw. Kündigung des öffentlichen Arbeitsverhältnisses
- Disziplinarrecht
- Rechtsschutz
- Nebenbeschäftigung
- Streik / Treuepflicht